Trunkenheit im Verkehr mit dem E-Scooter2023-01-24T18:30:43+00:00

Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter

E-Scooter - Trunkenheit im Verkehr auf mit Elektrokleinstfahrzeugen möglich.

Wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB macht sich jeder strafbar, der ein Fahrzeug führt, obwohl er aufgrund seiner Alkoholisierung nicht mehr dazu in der Lage ist.

Das Gesetz spricht also nicht von Kraftfahrzeug, sodass auch Fahrräder, E-Bikes, Pedelcs und E-Scooter erfasst sind.

Fahrrad

Beim Fahrrad kommt eine Fahruntüchtigkeit in der Regel erst bei einer Alkoholisierung von 1,6 Promille oder mehr in Betracht. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren ist hier nicht vorgesehen, sodass die Betroffenen oft lange untätig bleiben. Eine Geldstrafe oder Verfahrenseinstellung wird oft hingenommen und keine Beratung hinzugezogen. Das böse Erwachen kommt dann Monate später. Meist erst nach Abschluss der Strafsache meldet sich die Fahrerlaubnisbehörde und verlangt innerhalb recht kurzer Zeit ein Fahreignungsgutachten (MPU). In der nun verbleibenden Zeit ist die MPU oft nicht zu bestehen und der Führerschein dann auf Umwegen doch noch ernsthaft in Gefahr, sodass auch bei Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad eine sorgfältige Vorbereitung nötig erscheint.

E-Bike

Beim E-Bike muss man zwischen reinen E-Bikes und sog. Pedelecs unterscheiden.
Vereinfacht gesagt ist es so: Kann man das Gefährt ohne Muskelkraft rein elektrisch bewegen zählt es als Kraftfahrzeug und der Führerschein ist genauso in Gefahr wie beim Autofahren.

Pedelecs

Pedelecs zählen, jedenfalls dann wenn man ein bisschen Mittreten muss um von der Stelle zu kommen, aus Sicht des Strafrichters als Fahrrad. Damit gelten 1,6 Promille als Grenze für die absolute Fahruntüchtigkeit. Merke: Auch beim Fahrrad beginnt die relative Fahruntüchtigkeit bei 0,3 Promille!

E-Scooter

Auch der E-Scooter oder E-Roller zählt als Kraftfahrzeug, sodass die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheit im Verkehr–auch bereits vorläufig- entzogen werden kann.

Nun ist es aber in der Regel so, dass die Betroffenen das Auto stehen lassen und mit dem Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter fahren, weil sie nicht betrunken Auto fahren wollen. Paradebeispiel sind da wohl die Ausflüge zu Himmelfahrt bzw. Männertag. Eigentlich rechtstreue Verkehrsteilnehmer werden auf dem Bike erwischt und fallen aus allen Wolken, wenn man ihnen die Konsequenzen eröffnet. Mit entsprechendem Vortrag lassen sich einige Gerichte in solchen Fällen milde stimmen und man bekommt den Kopf ausnahmsweise nochmal aus der Schlinge. Die MPU durch die Fahrerlaubnisbehörde droht aber jederzeit und sollte auch nie vergessen werden.

Sie haben Fragen zu einer Trunkenheitsfahrt?
Bundesweite Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.
Hier erreichen Sie mich…

Verkehrsrecht Dresden

Hier finden Sie die neuesten Informationen zum Verkehrsrecht in Dresden

KONTAKT RECHTSANWALT

Königsbrücker-Landstraße 29 b

Telefon: 01739473737

Webseite: Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Aktuelles Verkehrsrecht

Aktuelle Nachrichten