Strafmaß2023-01-24T18:33:48+00:00

Strafmaß bei Trunkenheit im Verkehr gem. § 316 StGB

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr sieht das Gesetz in § 316 StGB eine Freiheitsstrafe von einem Jahr als Obergrenze vor. Dies kommt aber in der Praxis so gut wie nie vor. In den allermeisten Fällen reagieren die Gerichte mit Geldstrafen im unteren Bereich. Ein Ersttäter muss bei einem durchschnittlichen Fall (z.B. 1,3 Promille, fahrlässige Tatbegehung) mit 30 bis 60 Tagessätzen Geldstrafe rechnen. Aber auch der Wiederholungstäter, derjenige der vorsätzlich handelt, oder wer eine sehr hohe Promillezahl erreicht, wird oft zu einer Geldstrafe von unter 90 Tagessätzen verurteilt.

Was bedeutet Tagessatz?
Der Gesetzgeber will die Bürger grundsätzlich einheitlich behandeln. Damit die Geldstrafe ihre Wirkung vom wirtschaftlichen Status gelöst entfaltet, wird das monatliche Einkommen um alle außergewöhnlichen Ausgaben (z.B. Unterhalt) bereinigt herangezogen und durch 30 geteilt. Diese Differenz ergibt dann einen Tagessatz, sodass vereinfacht gerechnet 30 Tagessätze einem Nettomonatslohn entsprechen.

Entziehung der Fahrerlaubnis
Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr führt bei Tatbegehung mit dem PKW in vielen Fällen zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperrfrist, also der Anweisung des Gerichts an die Fahrerlaubnisbehörde, nicht vor Ablauf von einer im Urteil benannten Dauer, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.  Für die Dauer der Sperre kommt es vor allem auf die Höhe der Alkoholisierung und dem Nachtatverhalten an. Bei Promillewerten von 1,6 Promille oder mehr ist zudem für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ein Fahreignungsgutachten (MPU) erforderlich.

Sonderfall Trunkenheit im Verkehr mit E-Roller

Einen Sonderfall stellt die Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter dar. Zwar handelt es sich dabei um ein Kraftfahrzeug im Sinne des Gesetztes (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV), jedoch ist die strafrechtliche Gleichbehandlung von Autofahrern und denen, die nur einen E-Scooter bewegen dem Bürger nicht sonderlich gut zu vermitteln, zumal der Radfahrer, auch der mit dem Pedelec, eine Besserstellung erfährt, ohne dass der juristische Laie einen Unterscheid zwischen E-Bike und E-Roller erkennt. Hier gelingt es des Öfteren den Führerschein zu retten.

Fahrrad

Auch Radfahrer machen sich strafbar, wenn Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen. Ihnen droht aber kein Fahrverbot und auch keine Entziehung der Fahrerlaubnis, wohl aber eine MPU. Diese ist bei Radfahrern wegen der hohen Promillezahl eher die Regel.

Fahrverbot
In weniger schweren Fällen wird anstelle der Entziehung der Fahrerlaubnis nur ein Fahrverbot ausgesprochen. Dieses kann 1-6 Monate andauern.

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