Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr2023-01-24T18:33:24+00:00

Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr

Verkehrsstraftaten sind Delikte mit Massencharakter. Auf den ersten Blick scheint der Sachverhalt klar und der Fall eindeutig. Deswegen neigen viele Staatsanwaltschaften dazu, Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr im Strafbefehlsverfahren zu erledigen.

Dabei ist zu beachten, dass der Strafbefehl einem Urteil gleichsteht und unter Umständen ebenso ins Führungszeugnis eingetragen wird. Sofern die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird, drohen auch Punkte in Flensburg, selbst wenn diese im Strafbefehl nicht drinstehen.

Ist man mit der Strafe nicht einverstanden, muss innerhalb der Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Der Einspruch kann auch auf einzelne Punkte, zum Beispiel die Höhe der Geldstrafe oder die Entziehung der Fahrerlaubnis beschränkt werden. Kommt man nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis, dass der weitere Einspruch aussichtslos ist, kann man den Einspruch vor Beginn der Hauptverhandlung jederzeit ohne Angabe von Gründen zurücknehmen.

Sie haben Fragen zu einer Trunkenheitsfahrt?
Bundesweite Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.
Hier erreichen Sie mich…

Verkehrsrecht Dresden

Hier finden Sie die neuesten Informationen zum Verkehrsrecht in Dresden

KONTAKT RECHTSANWALT

Königsbrücker-Landstraße 29 b

Telefon: 01739473737

Webseite: Rechtsanwalt Verkehrsrecht

Aktuelles Verkehrsrecht

Aktuelle Nachrichten