Sperrfrist2023-01-24T18:30:08+00:00

Sperrfrist nach Trunkenheitsfahrt – Führerscheinsperre – § 69a StGB

Der Straftatbestand Trunkenheit im Verkehr ist ein sog. Regelbeispiel nach §§ 69,69a StGB.

Das bedeutet, dass in vielen Fällen der Führerschein am Ende des Strafverfahrens entzogen und zugleich ausgesprochen wird, dass die Fahrerlaubnisbehörde nicht vor Ablauf von 6 Monaten bis zu 5 Jahren eine neue Fahrerlaubnis erteilen darf.

In weinigen Einzelfällen ist auch eine Sperre für immer möglich.

Bei einem Ersttäter ist eine Sperre von 9 bis 12 Monaten üblich, wobei bei besonders hohen Blutalkoholwerten auch höhere Sperrfristen ausgesprochen werden können.

Wie lange die Sperrfrist im Ergebnis wirklich dauert hängt wiederum von vielen Faktoren ab. z.B.:

  • Wie hoch war die Alkoholisierung?
  • Was hat der Betroffene im Nachgang unternommen?
  • Wie schnell arbeiten Staatsanwaltschaft und Gericht?

Aber auch eine recht hohe Sperrfrist ist im Nachgang noch mal angreifbar. Vereinfacht stellt sich die Frage, haben sich zwischenzeitlich Umstände ergeben, die für eine Verkürzung oder gar Aufhebung der Sperre sprechen, wobei eine Mindestsperre von 3 Monaten nicht unterschritten werden darf.

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